Reglement

 IG Akutgeriatrie

Deutschschweiz

 

 

Alle in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen gelten analog für  beide Geschlechter

 

 

NAME

 

Die Interessengruppe (IG) Akutgeriatrie der deutschen Schweiz  (IG AGer) ist eine sprachregionale

Interessengruppe des SBK im Sinne des Art. 24 ff. der SBK-Statuten vom 25. November 2010.

 

1.          Zweck

1.1        Die IG Akutgeriatrie setzt sich für eine zeitgemässe, qualitativ hochstehende geriatrische und gerontologische Versorgung der Bevölkerung auf dem Fachgebiet der Akutgeriatrie ein.

 

1.2        Die IG Akutgeriatrie vereint Pflegefachpersonen, um ihre Anliegen im Gesundheitswesen, in der Gesundheitspolitik und in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Bedeutung der akutgeriatrischen Pflege sowie die Wahrnehmung des Fachgebietes Akutgeriatrie zu etablieren.

 

1.3      Die IG Akutgeriatrie fördert und unterstützt die fachliche und berufspolitische Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

 

1.4      Die IG Akutgeriatrie setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder und für eine angemessene Abgeltung der Dienstleistung Akutgeriatrie ein.

 

 

2.          Zusammensetzung / Mitglieder

2.1        Der IG Akutgeriatrie dürfen nur ordentliche Mitglieder des SBK angehören.

 

2.2        Nichtmitglieder des SBK können für eine bestimmte Zeit zu den Sitzungen der IG Akutgeriatrie eingeladen werden. Sie haben  kein Stimm- und Wahlrecht.

 

2.3        Die Mitglieder der IG Akutgeriatrie müssen Diplomierte Pflegefachpersonen sein, mit aktueller oder vergangener Erfahrung in akutgeriatrischer Pflege.

 

2.4        Über den Beitritt und über die Gleichwertigkeit der Diplome entscheidet der Vorstand.

 

2.5        Die IG kann in begründeten Fällen Mitglieder ausschliessen.

 

 

3.        Aufgaben

              Die IG Akutgeriatrie nimmt folgende Aufgaben wahr:

·       Stellungnahme zu aktuellen Problemen der pflegerischen akutgeriatrischen Versorgung und Mitwirkung bei der Lösungsfindung

·       Förderung der Vernetzung und des Austausches intra- und interprofessionell sowie interdisziplinär

·       Medienarbeit

·       Mitarbeit in Fachgruppen

·       Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten in akutgeriatrischer Pflege

·       Organisation fachspezifischer Anlässe

·       Zusammenarbeit mit den Organen und Organisationen des SBK

 

4.        Organisation

4.1      Die Mitgliederversammlung der IG Akutgeriatrie findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand einberufen und hat folgende Kompetenzen:

·       Genehmigung letztjähriges Protokoll und Jahresbericht

·       Genehmigung Jahresrechnung, Budget und Mitgliederbeitrag

·       Entlastung und Wahl des Vorstandes

·       Beratung und Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder und des Vorstandes

·       Revision des Reglements unter Vorbehalt der Genehmigung durch den SBK

·       Auflösung der IG

 

4.2        Der Vorstand muss mindestens aus 3 Mitgliedern bestehen. Der Vorstand setzt sich zusammen aus der Präsidentin, der Vize Präsidentin und der Kassiererin, sowie aus verschiedenen Ressorts. Der Vorstand organisiert sich selbst.

Wählbar ist jedes Mitglied der IG Akutgeriatrie.

 

4.3        Der Vorstand wird für 2 Jahre gewählt. Jedes Mitglied kann wieder gewählt werden. Eine

Amtszeitbeschränkung kann eingehrt werden.

 

4.4        Der Vorstand trifft sich zu mindestens 2 Sitzungen im Jahr.

 

4.5        Alle interessierten SBK-Mitglieder, welche in der pflegerischen Versorgung von alten Menschen arbeiten, nnen ihre Anliegen vorbringen.

 

4.6        Die IG Akutgeriatrie ist parteipolitisch ungebunden und konfessionell neutral. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen.

 

 

5.          Antragsrecht und Berichterstattung an den Zentralvorstand

5.1        Die IG Akutgeriatrie hat das Recht, dem Zentralvorstand Anträge im Rahmen ihres reglementarischen Zwecks zu unterbreiten.

 

5.2        Die IG Akutgeriatrie hat dem Zentralvorstand jährlich über ihre Tätigkeit Bericht zu erstatten und eine Jahresrechnung vorzulegen. Auf dessen Verlangen sind jederzeit weitere Auskünfte zu erteilen.

 

 

6.          Finanzen

6.1       Die IG Akutgeriatrie ist finanziell grundsätzlich selbsttragend. Sie führt über

            Einnahmen, Ausgaben und allfällige Vergen eine eigene Rechnung.

 

6.2        Jedes Mitglied bezahlt einen Jahresbeitrag. Der Betrag wird von der

             Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

6.3        Für Einnahmen der IG Akutgeriatrie kommen z.B. in Betracht:

·       Beiträge der Mitglieder IG Akutgeriatrie

·       Eintrittsgelder bei beruflichen Veranstaltungen

·       Zuwendungen von Dritten (Sektionen, Spitälern, privaten Organisationen, Firmen, Gemeinwesen, Privatpersonen)

            Im Übrigen gelten die Bestimmungen des SBK-Reglements über den Finanzausgleich.

 

7.          Auflösung der IG Akutgeriatrie

7.1        Die Auflösung der IG Akutgeriatrie muss an der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

7.2        Bei Auflösung der IG Akutgeriatrie fällt ein allfällig vorhandenes Vergen an die Zentralkasse, welche es für Interessengruppen mit ähnlicher Zielsetzung zu verwenden hat.

 

8.          Übergangsbestimmung

Im ersten Jahr arbeitet der Vorstand gratis, in den kommenden Jahren kann die Mitgliederversammlung eine Entschädigung / ein Sitzungsgeld für den Vorstand sprechen.

 

9.          Schlussbestimmung

Soweit das vorliegende Reglement keine besonderen Bestimmungen enthält, kommen die Statuten des SBK analog zur Anwendung.

 

 

24.06.2016